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Was ist zu tun und welche Dokumente werden bei einem Sterbefall benötigt ?
Bei einem Sterbefall in der Wohnung benachrichtigen Sie bitte sofort den nächst erreichbaren Arzt, möglichst Hausarzt oder den zum Notdienst bereiten Arzt. Die Todesbescheinigung wird vom Arzt ausgestellt
und verbleit beim Verstorbenen. Die Gebühren für diese Bescheinigung sind von den Angehörigen zu tragen. Nachdem Sie den Totenschein erhalten haben, sollten Sie uns umgehend kontaktieren. Im Sterbefall /
Trauerfall werden wichtige Dokumente benötigt. Diese können bereits im Vorfeld zusammengestellt werden, um eine hektische Suche vor einer Beerdigung zu vermeiden.
Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen Der Arzt, der den
Totenschein
ausstellt, benötigt eines dieser Dokumente zur Identifikation des Verstorbenen. Auch die Standesämter verlangen die Vorlage, besser ist noch eine aktuelle Auskunft der Meldebehörde über den Wohnort des Verstorbenen.
Personenstandsurkunden Grundsätzlich ist ein Auszug aus dem
Familienbuch vorzulegen. Sollte dieser nicht vorhanden sein, genügt die Vorlage der Urkunden, die den Personenstand des Verstorbenen nachweisen: Bei Ledigen die Geburtsurkunde, bei Verheirateten die
Heiratsurkunde, bei Geschiedenen die Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, bei Verwitweten die Heiratsurkunde und Sterbeurkunde
des Ehepartners und bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ist die entsprechende Urkunde vorzulegen. Liegt ein Bestattungsvorsorgevertrag
vor, bringen Sie diesen bitte zum Beratungsgespräch mit. Zur Abwicklung der Formalitäten werden Versicherungsunterlagen
zu Sterbegeld-, Lebens-, Kranken- und Unfallversicherungen benötigt. Einige Gewerkschaften zahlen Sterbegelder nach Vorlage des Mitgliedsbuches. Das Krankenkassensterbegeld ist seit dem 1.1.2004
ganz entfallen. Die Versichertenkarte muss an die Krankenkasse zurück gegeben werden. Bei anderen Versicherungen wie beispielsweise der Hausratversicherung
muss im Einzelfall geprüft werden, ob der Vertrag gekündigt werden muss oder fortbestehen soll. Die Rentennummer wird benötigt für die Beantragung von Hinterbliebenenrente und für die Abmeldung Ihres Verstorbenen. Die
Rentennummer finden Sie auf dem Rentenausweis, den Rentenbescheiden oder auf Kontoauszügen. Ebenfalls benötigt werden Angaben zu betrieblichen Renten. Sofern bereits eine Grabstelle
vorhanden oder reserviert ist, bringen Sie bitte die Grabdokumente mit. Für das Nachlassgericht oder den Notar wird das Testament, der Erbvertrag oder der Hinterlegungsschein
verlangt. Liegt eine letztwillige Verfügung Ihres Verstorbenen über die Bestattungsart, -form und -ort vor, sollten diese Dokumente vorgelegt werden.
Hier finden Sie eine
Hilfestellung / Gedankenstütze für die Abmeldung verschiedener Stellen. Fügen Sie den Anschreiben nur dann eine originale Sterbeurkunde bei wenn Sie von dort Gelder erwarten, ansonsten reicht in der Regel eine Fotokopie der Sterbeurkunde.
Wir empfehlen, die Dokumente in einem Vorsorgeordner zusammenzustellen und in entsprechenden Abständen zu aktualisieren.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Prospekt “Was tun im Trauerfall”. Dieses erhalten Sie bei uns völlig kostenlos.
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