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Hat der Verstorbene eine formgerechte Willenserklärung über die Luftbestattung
hinterlassen, so sollten sich die Angehörigen daran halten. Ansonsten wird davon ausgegangen, dass die Hinterbliebenen die Form und Art der Bestattung im Sinne des Verstorbenen regeln. Hierbei ist die
Reihenfolge der Hinterbliebenen als Entscheidungsberechtigte / Bestattungspflichtige vom Gesetzgeber festgelegt: 1. Ehegatte, 2. Kinder, 3. Eltern, 4. Geschwister, 5. nähere / weitere Verwandte, Verlobte,
Lebenspartner. Freunde und Bekannte können die Bestattung nur regeln wenn der Verstorbene vorab eine Vollmacht erteilt hat. In der Regel müssen dann auch die Beerdigungskosten getragen werden.
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